In seinem Leserbrief spottet Wilfried Kärcher (Dübendorf), mein Anwalt hätte anlässlich meiner Entlassung an der Universität Zürich mit dem Gang vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gedroht. Ein solches Vorgehen war nie mit mir abgesprochen und wäre von mir auch nie unterstützt worden. Ich wollte keine fremden Richter und habe genau wie die Universität Zürich den Richtspruch des kantonalen Verwaltungsgerichts akzeptiert. Dieses hat mit rechtsgültigem Urteil vom 2. Dezember 2015 – leider erst einige Wochen nach meiner Abwahl als Nationalrat – bestätigt, dass mir die Universität Zürich in formell «schwerwiegender», aber auch in materieller Hinsicht «unrechtmässig» gekündigt hat. Ein «massgebliches Verschulden» von mir sei «zu verneinen». Die Kündigung sei vom dafür nicht zuständigen Rektor statt von der Universitätsleitung ausgesprochen und das rechtliche Gehör mir nur noch pro forma gewährt worden, nachdem der Kündigungsentschluss längst feststand. Laut Aussage des damaligen Universitätsrektors Andreas Fischer hat ihm SP-Bildungsdirektorin Regine Aeppli diese Kündigung ausdrücklich befohlen.

Das Verwaltungsgericht hielt weiter fest, dass die Universität Zürich ihre Fürsorgepflicht «in verschiedener Hinsicht und teilweise in schwerwiegender Weise» verletzte und es unterliess, mir «in adäquater Weise Unterstützung anzubieten». Das Verwaltungsgericht urteilte, dass sich die Universität bei ihrer Kündigung ausdrücklich nicht auf angebliche Leistungsmängel von meiner Seite berufen konnte: «Der Kündigungsgrund der mangelhaften Leistung muss als treuwidrig gewertet werden.» Auch die angebliche Loyalitätsverletzung fällt als Kündigungsgrund dahin, sei ich doch der medialen Kritik in meinen öffentlichen Äusserungen «weitgehend in adäquater oder zumindest vertretbarer Weise» begegnet.

Einen Gang nach Strassburg habe ich keine Sekunde erwogen. Denn erstens wird dort nur auf einen ganz geringen Prozentsatz der Fälle überhaupt eingetreten. Und zweitens wirkt dort als Schweizer Richterin die Zürcher Professorin Helen Keller. Diese hatte mich vor meiner Entlassung gebeten, einen Kongress von Völkerrechtlern durch das Medizinhistorische Museum zu führen. Obwohl es sich um einen arbeitsfreien Samstag handelte, sagte ich sofort zu. Kurz vor dem Termin teilte mir Frau Keller aber mit, die (völlig unpolitische) Führung könne nicht stattfinden, da sich die Völkerrechtler weigerten, mit mir zusammenzutreffen.

Prof. Dr. Christoph Mörgeli, Stäfa