Gibt es nur einen vernünftigen Grund Selbstbestimmung abzulehnen?

Simpler als bei der Selbstbestimmungsinitiative (SBI) kann eine Fragestellung kaum sein. Im Kern geht es um Selbstbestimmung oder Fremdbestimmung. Da sich kaum jemand freiwillig bevormunden lassen will, ist die Initiative argumentativ schwierig zu bekämpfen. Die EU-Befürworter und Gegner der direkten Demokratie, haben sich ihr Argumentarium im Umfeld von Menschenrechten und internationalem Recht gezimmert. Sie versuchen, die Initiative mit Einbezug von Nebenschauplätzen als komplex darzustellen. Die wahre Absicht, die faktische Entmündigung des Stimmbürgers, will man dadurch vernebeln. Das zeigte sich auch an der Podiumsdiskussion vom 7. November im Hecht. Es wurde davor gewarnt, an den Menschrechten zu kratzen, eine europäische Rekursinstanz zu verlieren oder europäische Partnerschaften zu gefährden. Die Kernfrage der Initiative interessiert die Gegner nicht.

Was taugen nun die vermeintlichen Argumente? Grundrechte sowie zwingendes Völkerrecht sind in der Bundesverfassung (BV) beschrieben und gültig, lange bevor es die EMRK gab. Die SBI will, dass die BV wieder oberste Rechtsquelle wird, wie es bis 2012 galt. Bürgerinnen und Bürger sollen das letzte Wort bei allen wichtigen politischen Entscheiden haben. Die Initiative sieht vor, im Konfliktfall zwischen der Schweizer Verfassung und nicht zwingendem Völkerrecht zu verhandeln oder bei Nichteinigung zu kündigen. Das würde nur dort geschehen, wo krass gegen Volksinteressen politisiert wurde.

Mit Annahme der SBI steht jedem Verurteilten nach wie vor das Recht offen, den Gerichtshof in Strassburg anzurufen, da eine Kündigung der Menschenrechtskonvention weder vorgesehen noch notwendig ist. Nur wenn das Strassburger Gericht eine Verfassungsnorm der Schweiz ausser Kraft setzen würde, dürfte ein Urteil nicht umgesetzt werden. Bspw., wenn der Gerichtshof entscheiden würde, dass das Minarettverbot nicht mehr gelten soll, eine Bestimmung, die vom Volk angenommen wurde.

Für praktisch alle Staaten dieser Welt ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Verfassung im Konfliktfall über internationalem Recht steht. Weshalb sollte sich nun ausgerechnet die direktdemokratische Schweiz entmündigen lassen? Der Grund liegt auf der Hand: EU-Befürworter und Demokratie-Gegner wollen unliebsame Volksbegehren nach ihrem Gusto umsetzen. Bereits so geschehen bei der Ausschaffungsinitiative und besonders krass bei der Masseneinwanderungsinitiative. Wenn Sie das zulassen, können Sie in Zukunft abstimmen wie und so oft Sie wollen, umgesetzt wird nur, was den Politikern in Bern gefällt. Wollen Sie das?

Hermann Grünenfelder, alt Gemeinderat SVP Dübendorf

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