Selbstbestimmung ist bei weitem wertvoller als jeder internationale Vertrag
Die Parolenfassung der SVP Dübendorf zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 25. November 2018 erfolgte anlässlich der Parteiversammlung vom 31. Oktober 2018.
Zu den einzelnen Parolen:
Viele Sympathien erfuhr die Ansicht, den Tieren ihre Hörner zu belassen. Trotzdem wurde zur Initiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)" mehrheitlich die Nein-Parole beschlossen. Wenn Bauern – welche Horntierhaltung bevorzugen – finanziell unterstützt werden sollen, müsse diese Umverteilung von Subventionen vom Bundesrat auf Verordnungsstufe vorgenommen werden. Das gehöre keinesfalls in die Bundesverfassung, votierte eine Mehrheit der Versammlung. Auch bei einem Nein können die Bauern nach wie vor frei entscheiden, wie sie ihre Tiere halten wollen, einfach wie bis anhin ohne Entschädigung.
Die SVP Dübendorf empfiehlt einstimmig, die Vorlage zur Ergänzung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsgesetzes ATSG "Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten", gutzuheissen.
Bis 2018 war der Einsatz von Versicherungs- und Sozialdetektiven mehrheitlich unbestritten. Seit der Einführung war die Missbrauchsquote massiv zurückgegangen und selbst linke Kreise mussten die Erfolge anerkennen. Im Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Überwachungsmassnahmen durch eine Versicherung für nicht zulässig erklärt. Er bemängelte, dass hierfür die gesetzlichen Grundlagen fehlten. Mit der Annahme dieser Vorlage werden diese Grundlagen geschaffen. Sie sind ausgewogen und basieren auf der Praxis vergangener Jahre. Dagegen haben linke Kreise unverständlicherweise das Referendum ergriffen. Kontrollen sind vielerorts üblich, z.B. in der Arbeitswelt, im öffentlichen und privaten Verkehr usw. Wieso sollte nun ausgerechnet dort nicht ernsthaft kontrolliert werden, wo Gelder fliessen, die von der Allgemeinheit solidarisch angespart und zur Verfügung gestellt werden? Sozialmissbrauch ist ungerecht, unschweizerisch, kriminell und asozial. Ebenso asozial ist, Versicherungsbetrüger zu schützen und sich als deren Schirmherren zu betätigen, indem griffige Kontrollen verhindert werden.
Einstimmiges Ja zur Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)".
Unsere Grundrechte sowie das zwingende Völkerrecht sind in der Bundesverfassung beschrieben und waren gültig, lange bevor es die EMRK gab und lange bevor die meisten europäischen Staaten die Demokratie entdeckten. Die Selbstbestimmungsinitiative SBI will nichts anderes, als dass die Bundesverfassung wieder oberste Rechtsquelle wird, wie es bis 2012 der Fall war. Bürgerinnen und Bürger sollen im Rahmen von Volksabstimmungen das letzte Wort bei allen wichtigen politischen Entscheiden haben. Die direkte Demokratie und die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz sollen wieder vollständig hergestellt werden. Die Initiative sieht vor, im Konfliktfall zwischen der Schweizer Verfassung und nicht zwingendem Völkerrecht zu verhandeln oder den Vertrag bei Nichteinigung zu kündigen. Das würde – wenn überhaupt – nur dort geschehen, wo krass gegen Volksinteressen politisiert worden ist.
Mit Annahme der SBI steht nach wie vor jedem Verurteilten das Recht offen, den Gerichtshof in Strassburg anzurufen. Nur wenn das Strassburger Gericht eine Verfassungsnorm der Schweiz ausser Kraft setzen würde, dürfte ein Urteil nicht umgesetzt werden. Bspw. wenn der Gerichtshof entscheiden würde, dass das Minarettverbot nicht mehr gelten soll, eine Bestimmung, die vom Volk angenommen wurde.
Diese und andere Punkte wurden diskutiert. Letztlich geht es im Kern um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage: Wer hat in unserem Land in Zukunft das Sagen? Sind es wir, die Bürgerinnen und Bürger oder werden es fremde Richter sein, die in letzter Instanz Recht sprechen? Im letzteren Fall müssen wir davon ausgehen, dass sich in Zukunft mit ein wenig Fantasie bei unliebsamen Volksbegehren immer Punkte finden lassen, die von fremden Richtern beanstandet werden können.