Die Parolenfassung zu den eidgenössischen, kantonalen, kommunalen und kirchlichen Abstimmungsvorlagen vom 23. September 2018, erfolgte anlässlich der Parteiversammlung vom 29. August 2018. Die Herbstversammlung fand im offenen Waldunterstand Geeren statt und war trotz gewittrigem Wetter gut besucht. Ob das wohl zusammenhing, mit dem von den Kantonsratskandidaten gemeinsam offerierten feinen Imbiss, Getränke inklusive?

Die beiden eidgenössischen "Landwirtschaftsvorlagen" und die Initiative "Wildhüter statt Jäger" wurden vom Gastreferenten, dem neugewählten Präsidenten der SVP Kantonsratsfraktion, Martin Hübscher, vorgestellt, die übrigen Vorlagen von Behörden- und Vorstandsmitgliedern der SVP Dübendorf.

Zu den einzelnen Parolen:

Beide eidgenössischen Initiativen "Fair-Food-Initiative" und "Initiative für Ernährungssouveränität" wurden überaus deutlich zur Ablehnung empfohlen, erstere einstimmig, bei zwei Enthaltungen, letztere mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Obwohl beide Initiativen gute Elemente beinhalten und verlockend formuliert sind, sind sie unnötig und zu radikal. Unnötig deshalb, weil bereits vor rund einem Jahr der neue Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit von rund 80 Prozent der Stimmenden angenommen wurde. Mit diesem bestehenden Verfassungsartikel können die teilweise unterstützungswürdigen Anliegen der beiden Initiativen problemlos umgesetzt werden, wenn Bundesrat und Parlament nur wollen. Beide Initiativen, Fair-Food und Ernährungssouveränität enthalten jedoch nachteilige, zu radikale und nicht umsetzbare Forderungen. Nur einige negative Auswirkungen seien hier erwähnt: weniger Auswahl, höhere Lebensmittelpreise, mehr Bevormundung, mehr Einkaufstourismus, teurer und kaum umsetzbarer Kontrollapparat, insbesondere im Ausland, usw. Die gleiche Haltung wie die SVP Dübendorf vertreten u.a. auch eine breite Allianz von Bundesrat und Parlament sowie die Nationalparteien BDP, CVP, FDP und SVP.

Die dritte eidgenössische Vorlage "Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege" wurde einstimmig zur Ablehnung empfohlen. Diese Nein-Parole ist keineswegs ein Nein zum Velo, sondern ein Votum dafür, die bestens funktionierende bisherige Regelung beizubehalten. Bis heute sind Velowege grundsätzlich Sache der Gemeinden und Kantone. Sie kennen die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ort besser und erarbeiten optimale Lösungen. In der Regel sind sie viel haushälterischerer im Umgang mit öffentlichen Geldern als der Bund. Elementar ist zudem, dass Velowege ein Vielfaches der Kosten von Wanderwegen verursachen, sowohl beim Bau, als auch beim Unterhalt. Wie wenn der Bund nicht schon genügend Aufgaben hätte, müsste er sich künftig auch bei den Velowegen einmischen. Eine Zentralisierung bringt ausser Mehrkosten, Kompetenzgerangel und möglichen Entscheiden an den lokalen Interessen und Bedürfnissen vorbei gar nichts. Was bestens funktioniert, sollte belassen werden wie es ist.

Die kantonale Volksinitiative "Film- und Medienförderungsgesetz" wurde ebenfalls einstimmig zur Ablehnung empfohlen. Aktuell gehen im Kanton Zürich von Gesetzes wegen 88 Millionen Steuergelder an Opernhaus und Theater. Dazu kommen 23 Millionen aus dem Lotteriefond für andere Kulturbereiche wie Film, bildende Kunst, Literatur sowie Kultur in den Regionen. Diese Regelung gilt noch bis 2021. Die Initiative will, dass Film und Medien – unter Medien versteht die Initiative das Herstellen von Computer-Games – nicht mehr aus dem Lotteriefond sondern mit Steuergeldern finanziert wird. Es soll Geld per Gesetzt für eine unbefristete Zeit gesprochen werden. Es handelt sich also primär um eine Branchenförderungsinitiative. Diese einseitige Bevorzugung kann nicht im Sinne der Bevölkerung sein. Der Kanton arbeitet aktuell an der Grundlage für die Kulturförderung, die dann ab 2021 gelten soll. Diese unnötige Initiative kommt deshalb auch noch zur Unzeit und sowohl der Regierungsrat als auch der Kantonsrat empfehlen sie deutlich zur Ablehnung.

Wenig zum Diskutieren gab die kantonale Volksinitiative "Wildhüter statt Jäger". Ohne Regulierung des Wildbestands würden das ökologische Gleichgewicht und die ökologische Vielfalt irreparablen Schaden nehmen. Da sind sich wohl alle einig. Die Jäger sind aber nicht nur dafür zuständig, nein, sie sind auch Heger und Pfleger und in Notfällen jederzeit rasch vor Ort. Das wiederum kommt verletzten Tieren zu Gute und minimiert deren Leiden, fallen doch dem Strassen- und Landwirtschaftsverkehr mehr Tiere zum Opfer als dem gezielten Abschuss. Diese notwendige, von sehr gut ausgebildeten Jägerinnen und Jägern erbrachte Dienstleistung, notabene in deren Freizeit und gratis und franko, soll mit der Initiative zukünftig durch teure Staatsangestellte erbracht werden. Eine absurde Idee, die sich wohl nur die Initianten vorstellen können. Das Votum der Versammlung war klar – einstimmig wurde die Vorlage zur Ablehnung empfohlen.

Nur einen Befürworter fand die Volksinitiative "Stoppt die Limmattalbahn – ab Schlieren!", alle anderen lehnten sie ab. Der Bau der Limmattalbahn wurde vom Volk mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Kredite und Zuschüsse sind bewilligt und gesprochen, Aufträge vergeben und die Bauarbeiten sind im Gange. Alles würde mit der Annahme dieser Initiative gestoppt und der finanzielle Schaden wäre enorm. Ein Ja würde das Gesamtprojekt stark beeinträchtigen und eine Lücke aufreissen, die keinen Sinn macht. Besonders viel Gegenwind erhielt die Initiative auch deshalb, weil das klare Votum der Kantonsbevölkerung und damit der Volkswille umgesetzt werden soll.

Auf Gemeindeebene wird über einen "Bruttokredit von CHF 7‘290‘000.00 für die Erweiterung der Schulanlage Högler" abgestimmt. Dieses Projekt gab im Vorfeld bereits viel zur reden und zu schreiben. Nachdem die Primarschulpflege das Projekt auf Druck des Gemeinderats angepasst hatte, stimmte dieser dem Kredit an der Sitzung vom 25. Juni 2018 einstimmig zu. Das letztendlich gelungene und notwendige Schulprojekt wurde von der Versammlung einstimmig zur Annahme empfohlen.

Die letzte Abstimmung betrifft ein kirchliche Vorlage – "Teilrevision der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich". Diese wurde von der Versammlung mit deutlicher Mehrheit zur Ablehnung empfohlen. Im Wesentlichen wird aus Sicht der SVP beanstandet, dass mit einer Annahme eine Verschiebung der Machtbefugnisse von unten nach oben und die Schwächung der Miliz zugunsten der Verwaltung stattfinden würden. Als Beispiele seien der mit der Annahme verbundene indirekte Fusionsdruck für kleine und mittlere Kirchgemeinden gemäss Strategie "KirchgemeindePlus" sowie die zunehmende Professionalisierung – Verwaltungskirche versus Beteiligungskirche erwähnt.

GR Paul Steiner, Aktuar