Am 23. August fasste die SVP Dübendorf die Parolen zu den Abstimmungen vom 24. September 2017.
Der Selbstversorgungsgrad der Schweiz fiel 2016 erstmals unter 50 Prozent. Die Verankerung der Ernährungssicherheit in der Verfassung hilft mit, diesen Trend zu stoppen. Auch stärkt sie den ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln und die regionale, nachhaltige Produktion. Die Versammlung ist einstimmig für den Gegenvorschlag.
Bei der AHV bedarf es einer echten Reform, damit auch die Jungen einmal eine gesicherte Rente erhalten. Diese Scheinreform bewirkt das Gegenteil. Die kommenden Generationen zahlen einen hohen Preis, die eigene Rente ist aber nicht sicher. Verlierer sind auch die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Sie werden zu Rentnern zweiter Klasse. Die Vorlage unterminiert das bewährte Dreisäulenmodell und ist ein Schritt in Richtung Volkspension. Die Pensionskasse muss von der AHV getrennt betrachtet werden. Zudem gefährdet ein Ausbau auf Pump den Generationenvertrag und generiert hohe Verwaltungskosten. Zu den Vorlagen der Altersreform sagt die Versammlung zweimal einstimmig Nein.
Der Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative sorgt dafür, dass der motorisierte Privatverkehr – rund 60 Prozent der Personentransporte – auch in der Verfassung verankert wird. 57 Prozent der mit dem ÖV gefahrenen Personenkilometer werden mit Bussen zurückgelegt, also auch auf der Strasse. Sagen Sie Ja zur Förderung eines leistungsfähigen Gesamtverkehrs-Netzes und damit auch zu mehr Sicherheit sowie zur Verringerung des Schadens durch Stau. Ohne Gegenstimme wird die Ja-Parole beschlossen.
Das Steuergesetz über die Begrenzung des Arbeitskostenwegabzugs wird einstimmig abgelehnt. Davon wären 86‘000 Personen betroffen, viele darunter, die keine wirkliche Alternative mit dem ÖV haben (geographisch, Tageszeitbudget, Schicht-/Nachtarbeit).
Die Gerichte haben festgestellt, dass bei der Heimplatzierung die Rechtsgrundlage für die bisherige Praxis fehlt. Der Regierungsrat hat daraufhin eine Gesetzesänderung vorgenommen, damit die Gemeinden weiterhin zahlen sollen. Ob Kinder oder Jugendliche eingewiesen werden, entscheidet der Kanton. Wie sagt man doch so schön: Wer zahlt, befiehlt! Für Dübendorf geht es um einen jährlichen siebenstelligen Betrag. Die Versammlung empfiehlt grossmehrheitlich die Ablehnung des Gesetzes.
Abgewiesene Asylbewerber (Asyl F) haben ein rechtsstaatliches Verfahren hinter sich, mit dem Entscheid, dass kein Asylgrund vorliegt und sie die Schweiz zu verlassen haben. Trotzdem erhalten sie aktuell die gleichen Leistungen wie Schweizer Sozialhilfebezüger, Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung und anerkannte Flüchtlinge. Ebenso gibt es AHV-Rentnerinnen und Rentner, die jahrzehntelang einbezhalt haben, monatlich aber weniger erhalten als Asyl-F-Personen. Beides ist ungerecht. Zudem erzeugt es eine starke Sogwirkung für Wirtschaftsmigration. Die Anpassung an Bundesrecht ist richtig. 23 Kantone haben bereits tiefere Ansätze. Die Versammlung folgt einstimmig der Kantonsratsmehrheit aus SVP, EDU, BDP, CVP, FDP und GLP und empfiehlt ein Ja zum Sozialhilfegesetz.


