Agenda

25März
26März
Mi 26 März
Fraktionssitzung
07Apr.

An der GV letzte Woche zog Patrick Walder ein positives Fazit zum vergangenen Vereinsjahr. Besondere Erwähnung verdienten die guten Resultate bei den kantonalen und nationalen Wahlen. Markant erhöhte die SVP den Wähleranteil in Dübendorf – Steigerung bei den nationalen Wahlen um 3.27 auf rekordhohe 36.73 Prozent. Lokalpolitisch erfreuliche Erfolge erzielte die SVP mit der Verhinderung des Stadtsaals und der Durchkreuzung der Stadtratspläne, die Parkplätze auf dem Adlerplatz aufzuheben. Der gesamte Vorstand wurde durch die Versammlung einstimmig für zwei weitere Jahre gewählt.

An der anschliessenden Parteiversammlung erfolgten die Parolenfassungen für den 5. Juni.

Unbestritten war die Zustimmung zur Teilrevision der Gemeindeordnung, die aufgrund von übergeordnetem sprich kantonalem Recht vorgenommen werden muss. Die wesentlichste Folge der Revision ist die rechtliche Sicherstellung der Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf. Die Teilrevision wurde Anfang Jahr im Gemeinderat bereits ohne Gegenstimme genehmigt.

Gegen das Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess ergriff die SVP Kanton Zürich das Behördenreferendum. Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter entscheiden erstinstanzlich in Zivil- und Strafverfahren. Sie werden durch das Volk gewählt und sind auch ohne juristische Ausbildung wählbar. Das neue Gesetz verlangt, dass Kandidatinnen und Kandidaten über ein abgeschlossenes juristisches Studium verfügen. Aus Sicht der SVP gibt es keinen Grund, dort wo Laienrichter erwünscht sind, der Stimmbevölkerung die Wahlfreiheit zu nehmen. Der Mix an den Bezirksgerichten von Laien und Juristen hat sich sehr bewährt. Die kurze Diskussion zeigte, dass viele Anwesende überzeugt sind, dass dieser Mix zu guten Urteilen führt.

Dann erhielt der Gastreferent, Nationalrat Mauro Tuena, das Wort und stellte die 5 Eidgenössischen Vorlagen kompetent, sachlich aber auch mit einer guten Prise Humor vor.

Die Initiative mit dem verführerischen Titel "Pro Service Public" wurde einstimmig abgelehnt. Hegt man allenfalls noch Sympathien dafür, dass die Spitzenlöhne zu hoch seien oder die Leistungen durch das Verbot nach möglichst hohem Gewinnstreben billiger würden, zeigte die angeregte Diskussion, dass diese Initiative der falsche Weg ist, solche Ziele zu erreichen. Mit einem "Gewinnverbot" würden dringend benötigte Mittel zur Querfinanzierung des gesamten Service Public fehlen. Die Folgen wären Leistungsabbau, mangelnder Unterhalt der Infrastruktur und Druck auf die Arbeitsbedingungen für einen grossen Teil des Personals. Für einmal waren sich sämtliche National- und Ständeräte über alle Parteien hinweg einig, dass diese Initiative dem Service Public viel mehr schaden als nützen würde.

Wenig zu diskutieren gab die Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen". Kein Land der Welt kann eine solche Utopie finanzieren. Wer sollte denn die über 200 Mrd. Franken jedes Jahr erarbeiten? Die Initianten wohl kaum. Einstimmig votierten die Anwesenden gegen dieses abstruse Anliegen.

Die Volksinitiative "Für eine faire Verkehrsfinanzierung" wurde ohne Gegenstimme gutgeheissen. Die Annahme der Initiative würde endlich sicherstellen, dass die Abgaben der Strassenbenützer für die Strasseninfrastruktur eingesetzt werden, eben fair, nach dem Verursacherprinzip. Notwendige ÖV-Projekte würden davon nicht tangiert. Es wäre nichts als gerecht, wenn nach Jahren exzessiven Investierens in den ÖV-und Langsamverkehr dringend notwendige Projekte für den motorisierten Individualverkehr getätigt werden könnten. Die mit der heutigen Regelung jährlich für andere Bereiche abgezweigten Milliarden würden dies ermöglichen.

Bei der Diskussion über das "Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung" zeigte sich rasch, dass dies keine primär politische sondern viel eher eine individuelle, ethische Frage ist. Eine klare Mehrheit der Anwesenden stimmte für das neue Gesetz mit dem Hauptargument, dass die Möglichkeit, einen persönlichen Entscheid zu treffen gegeben sein soll und der Staat deshalb kein Verbot erlassen sollte.

Das Referendum der SVP gegen das neue Asylgesetz fand einhellige Unterstützung. Die Anwesenden waren sich einig, dass eine Beschleunigung der Verfahren unbedingt zu begrüssen ist. Für die SVP ist das übrigens nicht neu. Seit Jahren setzt sie sich dafür ein. Das neue Gesetz beinhaltet jedoch verschiedene "Kröten", die es für jeden bürgerlichen Politiker ungeniessbar machen (sollten). Besonders unappetitlich ist der Artikel, der das Justizdepartement ermächtigt, im Bedarfsfall Enteignungen durchzusetzen. Wenn man bedenkt, mit wie viel Wiederstand der Bevölkerung Bundesbern bereits heute zu kämpfen hat, sind Enteignungen natürlich der einfachere Weg und keinesfalls Utopie – notabene ohne Rekursmöglichkeit an neutraler Stelle für Eigentümer. Die Propagierung unentgeltlichen juristischen Beistands verstärkt zudem die Sogwirkung. Jedem Migranten einen Anwalt zur Verfügung stellen und gleichzeitig behaupten, die Verfahren würden schneller, kein vernünftiger Mensch kann das glauben. Selbst wenn das Wunder geschehen sollte, würde es nichts nützen, solange man nicht gewillt ist, Ausweisungen konsequent durchzusetzen. Und, wenn die ganze Sozialindustrie und linke Kreise geschlossen hinter diesem Gesetz stehen, dann darf mit gutem Recht bezweifelt werden, dass das Gesetz eine Verschärfung der heutigen Praxis bewirkt.

SVP Dübendorf

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