Im Namen der SVP Dübendorf (SVP) danken wir dem Stadtrat für die Möglichkeit der Stellungnahme zur Teilrevision Nutzungsplanung Wangenstrasse/Bahnhof Nord/Flugfeldquartier und Quartierleitbild „Flugfeld“. Fristgerecht machen wir von dieser Möglichkeit Gebrauch, mit der Bitte um Berücksichtigung unserer Anträge zu den jetzigen Plänen.
Die SVP äussert sich mit diesem Schreiben sowohl grundsätzlich als auch detailliert zu einzelnen Punkten. Keine detaillierte Stellungnahme bedeutet nicht automatisch die Zustimmung zu den geplanten Vorhaben.
Grundsätzliche Anträge:
Wie den Unterlagen entnommen werden kann, geht die Teilrevision Nutzungsplanung Wangenstrasse/Bahnhof Nord/Flugfeldquartier und Quartierleitbild „Flugfeld“ davon aus, dass der Innovationspark wie geplant auf dem heutigen Militärflugplatz realisiert werden wird.
Die SVP beantragt hiermit folgendes:
Die Teilrevision ist zu sistieren bis der Entscheid des Bundesgerichts im Fall „Forum Flugplatz Dübendorf und Patrick Walder gegen den Kantonsrat des Kantons Zürich“ vorliegt;
Die Teilrevision ist zu sistieren bis der definitive Gestaltungsplan des Kantons Zürich zum Flugplatz Dübendorf vorliegt, die Beschwerdefriste abgelaufen und durch die Baudirektion des Kantons Zürich festgesetzt ist.
Begründung zu den grundsätzlichen Anträgen:
Auf Grund der hängigen Beschwerde beim Bundesgericht ist nicht auszuschliessen, dass der Beschluss des Kantonsrats dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist. Sollte das fakultative Referendum zustande kommen, ist nicht auszuschliessen, dass das Stimmvolk den Richtplaneintrag zum Flugplatz Dübendorf ablehnt. Diese Möglichkeit ergibt eine Ungewissheit, welche es nicht rechtfertigt zum jetzigen Zeitpunkt eine Teilrevision Nutzungsplanung Wangenstrasse/Bahnhof Nord/Flugfeldquartier vorzunehmen und ein Quartierleitbild „Flugfeld“ zu verabschieden.
Bei einer Ablehnung des Richtplaneintrags zum Flugplatz Dübendorf könnte es auf dem Flugplatz diametral andere Ausrichtungen geben, welche in den heutigen Unterlagen nicht berücksichtigt sind.
Mit der Auflage des kantonalen Gestaltungsplans zum Flugplatz Dübendorf beginnt eine Beschwerdefrist. In dieser Frist ist es möglich, dass grundsätzliche Beschwerden eingehen und diesen Beschwerden stattgegeben wird. Bei erfolgreichen Beschwerden könnte es auf dem Flugplatz Dübendorf neue Ausrichtungen geben, welche in den heutigen Unterlagen nicht berücksichtigt sind.
Detailanträge zu Zonenplan:
Die SVP Dübendorf beantragt, dass die „Zone für öffentliche Bauten“ im Bereich „Wangenstrasse / Dietlikonstrasse“ also solche erhalten bleibt. Auf die geplante Umzonung in die Zonen Z3b und W3 ist zu verzichten, solange der militärische Betrieb der Theodor-Real-Kaserne aufrecht erhalten bleibt.
Begründung zum Antrag:
Die betroffenen Gebiete werden heute militärisch genutzt. Um diese Nutzung nicht zu gefährden, soll die Zone als „Zone öffentlicher Bauten“ aufrecht erhalten bleiben.
Für die Möglichkeit der Stellungnahme danken wir.
Wir bitten Sie uns über die Kenntnisnahme und über die Behandlung unserer Anträge zu informieren.
Für den Vorstand:
SVP Dübendorf
Patrick Walder
Parteipräsident
Für Rückfragen:
Patrick Walder, Präsident SVP Dübendorf,