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Mi 26 März
Fraktionssitzung
07Apr.

Der einzige Grund gegen die Durchsetzungsinitiative zu stimmen, kann nur sein, dass man Mitleid mit einem Vergewaltiger oder Mörder empfinden kann. Ich selber kann Mitleid gegenüber einem Vergewaltigungsopfer empfinden, aber sicher nicht gegenüber dem Täter.

Da es keine Argumente gegen diese Initiative gibt, wird über die Begriffe Gewaltentrennung, Verhältnismässigkeit und Zweiklassensystem philosophiert und skurrile Beispiele an Bagatellfällen erfunden.

Gerade bei den Begrifflichkeiten kennt die Phantasie der Gegenparteien keine Grenzen. Dabei wäre es so einfach, würde man ehrlich argumentieren:

Gewaltentrennung

Unser hervorragendes System der Gewaltentrennung verhindert es, dass eine der Gewalten, Parlament, Exekutive und Gerichte, zu stark werden. Die Richter dürfen nicht einfach so Entscheidungen fällen, wie es ihnen gefällt. Sie müssen sich an die durch das Parlament verabschiedende Gesetze und durch das Volk und die Kantone verabschiedete Verfassung halten. Wäre dem nicht so, wäre die Schweiz ein Richter-Staat. Das Volk, als oberstes und ausgeglichenstes Organ, hat die Aufgabe diese Gewalten zu kontrollieren. Aus diesem Grund kennen wir in der Schweiz die Volksinitiative und das Referendums-Recht. Wenn das Parlament ein Gesetz verabschiedet, welches 50‘000 Personen nicht passt, kann das Referendum ergriffen werden und das Volk entscheidet, ob das Parlament im Sinn des Volkes gehandelt hat. Wenn das Volk das Recht hat Entscheidungen des Parlaments mittels Referendum zu stürzen, wieso sollte es dann nicht das Recht haben, klare Bestimmungen für die Gerichte zu definieren?

Verhältnismässigkeit

Der Entscheid, ob etwas verhältnismässig ist, kann durch den Verfassungsgeber, den Gesetzgeber oder – falls dieser es offen gelassen hat – durch den Richter getroffen werden. Die Dursetzungsinitiative erfüllt mit der Abstufung der Delikte dieses Prinzip, da die Verhältnismässigkeit definiert wird. Bei einem Mörder oder Vergewaltiger ist eine Ausschaffung in Anbetracht der Tat verhältnismässig, bei kleineren Straftaten ist die Ausschaffung erst bei einem zweiten Delikt verhältnismässig. Dieses Prinzip der Verfassung betreffend der Verhältnismässigkeit ist somit eingehalten.

Dass der Gesetzgeber die Verhältnismässigkeit definiert, ist nichts Neus. So schreibt das Bundesgericht in seiner Medienmitteilung vom 23.12.14 zu einem Urteil über einen Raser: „Die neuen Tatbestände zu Raser-Delikten gelten strickt. (…)Für eine Einzelfallweise Risikobeurteilung zu Gunsten des Lenkers ist kein Platz. (…) Es besteht kein Spielraum, solche Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgrund einer einzelfallweise Risikobeurteilung zu einem blossen Vergehen herabzustufen.“ Das Bundesgericht anerkennt bei diesem Urteil, dass der Gesetzgeber die Verhältnismässigkeit bei Rasern selber definiert. Wieso soll dies nun bei Mördern und Vergewaltigern nicht möglich sein?

Zweiklassensystem in der Justiz

Das Bundesgericht definiert den Grundsatz der Gleichbehandlung wie folgt: Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich, Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich. Diese Definition stellt klar, dass zwischen Ausländern und Schweizer Bürger nicht automatisch alles gleich sein muss. So haben männliche Schweizer Bürger eine Wehrpflicht oder eine Wehrpflichtabgabe, Ausländer haben dies nicht. Weiter hat der Schweizer Bürger ein Wahlrecht, der Ausländer hat dies nicht. Mit der Definition des Bundesgerichts wird klar festgehalten, dass Gleichheit nicht das Gleiche wie Gleichmacherei ist. Wichtig für den Grundsatz der „Gleichheit vor Gericht“ ist, dass in straffrechtlicher Hinsicht kein Unterschied zwischen Schweizer und Ausländer gemacht wird. Dies ist mit der Initiative absolut erfüllt. Die strafrechtliche Untersuchung und das strafrechtliche Verfahren bleiben für Schweizer und Ausländer dieselben. Nur die Konsequenz der Verurteilung ist eine Andere, was ebenfalls nichts Neues ist, da es dies auch schon bei einer richterlichen Verwahrung gibt. Wieso soll man Ausländer nach einem Mord oder einer Vergewaltigung nicht zur öffentlichen Sicherheit ausschaffen können?

Die Initiative bringt mehr Sicherheit, da Mörder und Vergewaltiger ausgeschafft und nach der Strafe nicht in der Schweiz rückfällig werden. Die Parteien, welche diese Initiative bekämpfen, möchten genau diese Verbrecher schützen. Ich hoffe die Parteien sind sich ihrer Verantwortung bewusst - ich persönlich möchte die Verantwortung nicht übernehmen müssen, wenn ein Vergewaltiger nach seiner Straff wiederum eine Frau vergewaltigt, deswegen stimme ich JA.

Patrick Walder, Präsident SVP Dübendorf

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