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Fraktionssitzung
07Apr.

Fernsehen, Radio, Zeitungen, Internetforen – bei der Konsultation der Medien könnte man seit Wochen den Eindruck gewinnen, dass die Existenz der Schweiz von kriminellen Ausländern abhängt. Von einer solchen Lobby können die Opfer und Betroffenen krimineller Taten nur träumen.

Die Mehrheit des Bundesrats und des Parlaments schreckt nicht davor zurück, die Initianten als demokratiefeindliche "Zwänger" zu diffamieren und das deshalb, weil sie es wagen, dem bereits vor fünf Jahren erteilten und seither absichtlich verschleppten Verfassungsauftrag Nachachtung zu verleihen – was für eine unverschämte Umkehrung der Tatsachen! Gleichzeitig mit dem Verfassungsauftrag erteilten eine deutliche Mehrheit der Stimmenden sowie alle Kantone dem Gegenvorschlag des Parlaments, welcher eine Härtefallklausel enthielt, eine eindeutige Abfuhr. Die vorliegende Umsetzungsvorlage des Parlaments beinhaltet nun genau wieder diese Härtefallklausel, einfach etwas anders verpackt, nämlich mit dem Begriff Einzelfallprüfung. Diese ermöglicht den Richtern eine Ausschaffung verurteilter Straftäter als unverhältnismässig zu beurteilen und damit zu verhindern, was – da dürfen wir uns aus Erfahrung gar nichts vormachen – auch in den meisten Fällen geschehen wird. Die Durchsetzungsinitiative mit klaren, unverrückbaren Regeln ist deshalb absolut notwendig geworden.

Wie wir ebenfalls wissen, haben unsere Gefängnisse keinerlei abschreckende Wirkung auf ausländische Straftäter. Die Tatsache, dass knapp drei Viertel der Insassen Ausländer sind, kann durchaus den Eindruck erwecken, dass Schweizer Gefängnisse für sie einladend sind. Sie wissen, dass sie als Gefangene rundum betreut werden und Sondersettings und Therapien sowie viel Freizeit, Sport und gute, gesunde Kost auf sie warten. Wenn für ausländische Schwerverbrecher und Wiederholungstäter klar ist, dass ihr Vergehen zur Ausschaffung ohne Wenn und Aber führt, entsteht eine ganz andere Qualität der Risikoabwägung. Die Präventivwirkung und somit mittelfristig eine massive Kostensenkung im Strafvollzug sind garantiert.

Alle in der Schweiz wohnhaften Menschen, also auch die in der Schweiz geborenen Ausländer, "Sammelbegriff Secondos“, sind für ihr Tun und Lassen selber verantwortlich. Wer sich einigermassen nach unseren Sitten und Gebräuchen benimmt hat absolut nichts zu befürchten. Es darf nicht sein, dass Gesetze dahingehend angepasst werden, dass sie möglichst wenige Konsequenzen für die Delinquenten haben. "Secondos" steht zudem jederzeit die Möglichkeit offen, sich einbürgern zu lassen. Die Motivation dahinter – so ist doch sehr zu hoffen – sollte eine andere sein.

Bis jemand in der Schweiz rechtskräftig verurteilt wird braucht es mehr als Bagatelldelikte. Die absurden Beispiele der Initiativgegner sind billige Polemik, sollen einmal mehr vom Problem ablenken und spotten jeglicher Beschreibung. Dass sie auch noch von Rechtsprofessoren und Richtern vertreten werden spricht für sich. Die Einzigen, die sich unrecht und unschweizerisch verhalten, sind die Kriminellen, sicher nicht die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

Ein Angriff auf die Schweiz und die direkte Demokratie, eine Unterhöhlung des Rechtsstaats sowie "Zwängerei“ ist die Haltung von "Bundesbern“. Es sind genau diese Kreise, die einen eindeutigen, unmissverständlichen Entscheid der Stimmbürger nicht akzeptieren und den noch klarer abgelehnten Gegenvorschlag durchdrücken wollen. Leider hat das inzwischen bereits so etwas wie System. Das dürfen wir uns keinesfalls gefallen lassen. Ein deutliches Ja zur Durchsetzungsinitiative führt zu mehr Sicherheit in unserem Land und ist die richtige Antwort.

Paul Steiner, Gemeinderat SVP, Dübendorf

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