Am 19. Mai 2019 sagte das Schweizer Stimmvolk «JA» zur Steuerreform und AHV-Finanzierung. Dieses Verdikt zieht nun eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes nach sich, denn die privilegierte Besteuerung von Gesellschaften, die zukünftig in der Schweiz nicht mehr erlaubt ist, ist Bestandteil des derzeit gültigen kantonalen Steuergesetzes.

Mit der Gesetzesanpassung möchten Regierungs- und Kantonsrat gleichzeitig die auf Bundesebene neu geschaffenen Möglichkeiten für die Förderung von Forschung und Entwicklung, Patentverwertung und Eigenfinanzierung ausschöpfen. Bereits heute investiert die Schweiz rund CHF 23 Mia. in Forschung und Entwicklung, wovon die Privatwirtschaft 86% finanziert. Damit das zumindest so bleibt, sollen für Unternehmen Anreize geschaffen werden, wie es sie bereits in anderen Ländern gibt.

Die Verknüpfung mit sozialen Ausgleichmassnahmen für Privatpersonen, wie es linke Politiker verlangen, macht für den Kanton Zürich keinen Sinn. Durch ein «Ja» zu dieser Vorlage wird Zürich zum Kanton mit dem zweithöchsten Unternehmenssteuersatz der Schweiz. Die vorgeschlagene moderate Anpassung bewirkt, dass die Kosten pro Kopf wesentlich tiefer ausfallen als Kantonen, in denen zusätzlich soziale Ausgleichsmassnahmen in die Vorlage verpackt worden sind. Wie solche zusätzlichen sozialen Ausgleichsmassnahmen finanziert werden sollten (die notabene die Vorlage verteuern würden), lassen linke Politiker offen.

Die vorliegende Gesetzesanpassung ist der logische Schritt nach der Annahme der Steuervorlage auf eidgenössischer Ebene. Sie ist notwendig, damit der Kanton Zürich wirtschaftlich attraktiv bleibt und sich als Forschungsstandort behaupten kann. Ausserdem bewirkt die Vorlage, dass alle juristischen Personen im Kanton Zürich, basierend auf dem kantonalen Steuergesetz, gleich besteuert werden und es keine Ausnahmen mehr gibt. Die Parteiversammlung der SVP Dübendorf hat einstimmig die «Ja» Parole beschlossen.