Sehr geehrte Damen und Herren
Die SVP Dübendorf nimmt als grösste Partei der Anrainergemeinde Dübendorf wie folgt zum Entwurf SIL-Objektblatt Flugplatz Dübendorf Stellung:
Bei den unten aufgeführten Aussagen, inkl. deren Begründungen, handelt es sich um konkrete Anträge.
- Zweckbestimmung:
- Der Flugplatz Dübendorf ist als Miliärflugplatz weiter zu führen. - - Leicht- und Sportaviatik ist auszuschliessen.
- - Die militärische Nutzung steht an erster Stelle; die Flugplatzleitung ist dem Militär zu übertragen.
Begründung:
Der Militärflugplatz Dübendorf wird auch künftig militärisch genutzt. Aus sicherheitspolitischen Überlegungungen ist es sowohl in Friedens- wie auch in Kriegszeiten zentral, dass das Militär sowohl in der Begrifflichkeit wie auch in der effektiven Leitung die zentrale Rolle einnimmt. Die Leicht- und Sportfliegerei weist keinen wirtschaftlichen Nutzen auf und ist daher auf dem Flugplatz Dübendorf auszuschliessen.
Rahmenbedingungen zum Betrieb:
- Die Flugplatzleitung ist dem Militär zu übertragen.
Begründung:
Siehe oben.
Rahmenbedingungen zur Infrastruktur:
- Die Pistenlänge ist unverändert beizubehalten.
- Auf den Rückbau von Rollwegen ist zu verzichten.
Begründung:
Aviatische Infrastruktur, insbesondere Rollwege und Pisten, sind für allfällig späteren Gebrauch, insbesondere militärischen, aufrechtzuhalten.
Verkehrserschliessung:
- Die Verkehrserschliessung ist im Zusammenhang mit dem Innovationspark (sofern folgenden Anträgen «Innovationspark» nicht stattgegeben werden) zu planen und dies unter Berücksichtigung der geplanten Überbauung von 70 Hektaren.
- Die Erschlissungskosten sind ausschliesslich Sache der entsprechenden Betreiber.
Begründung:
Die Verkehrserschliessung des Innovationsparks ist bis anhin nicht abgeschlossen. Die Auswirkungen auf die möglichen 24'000 Verkehresbewegungen im Zusammenhang mit dem Innovationspark und damit die massive Belastung der Bevölkerung wurden aktuell noch nicht beachtet. Sämtliche Planungen auf dem Flugplatz Dübendorf sind hinsichtlich Verkehr jeweils auf alle Projekte auszulegen, dies im Umfang des Richtplans (70ha).
Gewässerschutz, Natur- und Landschaftsschutz
- Der geplante Innovationsparks ist aufgrund der hohen ökologischen Bedeutung des gesamten Areals auszuschliessen.
Begründung:
Die einmalige zusammenliegende Grünfläche des Flugplatzes Dübendorf ist dahingehend zu bewahren, dass Bebauungen nur am Rand stattfinden dürfen und eine Arealüberbauung von über 70 Hektaren auszuschliessen ist.
Innovationspark:
- Auf eine Rücksichtnahme, resp. generell auf eine Erwähnung im Bezug auf den Innovationspark ist grundsätzlich zu verzichten.
Begründung:
Im vorliegenden Entwurf wieder mehrfach der Innovationspark erwähnt. Das bis anhin bekannte Projekt wird seitens der SVP Dübendorf vollumfänglich abgelehnt, weshalb jegliche Planung auf allen Stufen im Zusammenhang mit dem Flugplatze Dübendorf ohne Bezugnahme auf den Innovationspark erfolgen soll. Wir bitten Sie, uns über die Kenntnisnahme und über die Behandlung unserer Anträge zu informieren.
Für den Vorstand:
SVP Dübendorf
Patrick Walder
Parteipräsident