Gestützt auf die Artikel 33 und 34 der Geschäftsordnung des Gemeinderats reiche ich folgende Motion ein:
Der Stadtrat wird eingeladen, eine Vorlage auszuarbeiten, die den Zustand der Verkehrsanordnung im Stadtzentrum von Dübendorf wiederherstellt, der vor der Einführung von Tempo 30 im Jahr 2021 geherrscht hat.
Begründung:
Im Jahr 2021 wurde durch den Stadtrat Dübendorf in Eigenregie ohne Einbezug des Gemeinderats oder des Stimmbürgers im Stadtzentrum von Dübendorf eine Tempo-30-Zone eingerichtet, die seither immer wieder in den Schlagzeilen der Presse erscheint. Es ist klar, dass die Dübendorfer Stimmbevölkerung diesem Vorhaben nie zugestimmt hätte. Nie war die Geschwindigkeit der Fahrzeuge im Stadtzentrum ein Thema und auch nicht durch Unfallzahlen untermauert. Die weggefallenen Fussgängerstreifen und der neu eingeführte Rechtsvortritt der Verkehrsteilnehmer führten zu Unsicherheiten bei den Fussgängern und zu Stressmomenten aller Verkehrsteilnehmer, die bis heute ein Dauerthema in Dübendorf sind. Die Strassen im Zentrum von Dübendorf sind verkehrsorientierte Strassen.
Hier hat eine Tempo-30-Zone nichts zu suchen. Im Bundesparlament wurde eine Motion von FDP-Nationalrat Peter Schilliger an den Bundesrat überwiesen, welche fordert, dass auf verkehrsorientierten Strassen in Siedlungszonen Tempo 50 herrschen soll. Der Bundesrat ist daran, diese Motion umzusetzen. Da die Wiederherstellung von Tempo 50 mit sicheren Fussgängerstreifen und geregelten Vortrittsregeln für den Verkehr auch im Sinn der Dübendorfer Bevölkerung ist, ist die Wiederherstellung der Verkehrsanordnung, wie sie vor 2021 geherrscht hat, zwingend.
Freundliche Grüsse
Orlando Wyss

