Negative Vorwirkung muss aus dem PBG entfernt werden

Nächstens entscheidet der Zürcher Kantonsrat über eine Parlamentarische Initiative der SVP, FDP und EVP, mit der die negative Vorwirkung aus dem Zürcher Planungs- und Baugesetz (PBG) zum Verschwinden gebracht werden soll. Als einziger Kanton der Schweiz besitzt Zürich diese Bestimmung, laut der nicht nur die bestehenden Bauordnungen der Gemeinden berücksichtigt werden müssen, sondern auch die geplanten Änderungen einer Revision der Nutzungsplanung. Das heisst, dass wenn der Gemeindevorstand eine planungsrechtliche Festlegung beantragt hat, diese sofort zu beachten ist, auch wenn sie noch nicht beschlossen wurde. Das gilt aber nur für einschränkende Massnahmen, daher der Name negative Vorwirkung. Würde eine geplante aber noch nicht umgesetzte Massnahme, etwa eine Erhöhung der Ausnützung vorgesehen sein, wäre dies eine positive Vorwirkung. Diese kann aber aus verständlichen Gründen nicht gelten. Mit der Abschaffung dieser negativen Vorwirkung soll die bestehende Bauordnung so lange gelten, bis die neue rechtskräftig ist.

Dübendorf von negativer Vorwirkung betroffen

In Dübendorf haben dieses Jahr die Beratungen in der gemeinderätlichen Kommission für Raumplanung und Landgeschäfte (KRL) zur Ortsplanungsrevision begonnen. Die neue Bau- und Zonenordnung soll revidiert werden. Ein Thema unter vielen sind Wohnzonen mit Gewerbeerleichterungen. Diese gab es in der bestehenden Bauordnung schon, doch sind einige dazugekommen. Bis jetzt war eine Wohnzone mit Gewerbeerleichterungen so definiert, dass in den bezeichneten Wohngebieten in Liegenschaften bis maximum 20 Prozent Gewerbeanteil eingeplant werden durfte. Dies entsprach auch dem Begriff «Erleichterungen», da es eine freiwillige Entscheidung des Investors war, dort Gewerbeanteil vorzusehen, wo es auch Sinn machte. Also an Strassenzügen, wo Publikumsverkehr zu erwarten ist und die Gewerbefläche auch erfolgreich vermietet werden kann. In rückwärtigen Lagen in einem solchen Wohnquartier wäre dies schwer vermietbar und wurde somit auch nicht für Gewerbeflächen vorgesehen. Nun soll dies in der neuen Bau- und Zonenordnung umgekehrt werden. Hier von Wohnzonen mit Gewerbeerleichterungen zu sprechen ist absurd. Denn diese Zonen müssten Wohnzonen mit Gewerbezwang genannt werden. Also werden in diesen Wohnzonen, wo man bisher freiwillig bis 20 Prozent Gewerbeflächen vorsehen konnte, vorgeschrieben, dass man in einem Wohnquartier in jeder neuerstellten Liegenschaft 20 Prozent Gewerbeflächen einplanen muss. Ein völliger Irrsinn, wenn man weiss, dass es vor allem in Agglomerationsgemeinden Wohnraum ist, welcher fehlt. Da nützt es nichts eine Aufzonung zu machen, wenn die zusätzliche Fläche nicht mit benötigtem Wohnraum, sondern mit nicht benötigtem Gewerberaum gebaut werden muss. Und hier kommt die negative Vorwirkung zum Tragen. An unsere Gemeinderatsfraktion wurde ein Fall eines Investors herangetragen, welcher in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterungen noch nach der bestehenden Bauordnung eine Wohnliegenschaft erstellen wollte. Er wollte explizit nur Wohnraum schaffen ohne Gewerbeanteil, da dies in dieser Gegend auch Sinn macht. Doch wegen der negativen Vorwirkung wurde sein Gesuch zurückgewiesen. Will er sein Vorhaben umsetzen und eine Wohnliegenschaft erstellen, hat er aus jetziger Sicht nur zwei Möglichkeiten. Entweder passt er sein Bauprojekt an und erstellt diese Liegenschaft mit den sehr wahrscheinlich schwer vermietbaren Gewerbeflächen oder er wartet ab, bis die neue Bau- und Zonenordnung vom Volk genehmigt in Kraft tritt. Hier muss er aber hoffen, dass es der SVP gelingt, diese unsägliche neue Auslegung einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung zu verhindern. Damit eine Erleichterung eine solche bleibt und kein Zwang, wie das jetzt vorgesehen ist.

Für Dübendorf kommt die Abschaffung der negativen Vorwirkung zu spät

Es ist zu hoffen, dass dem Kantonsrat die Abschaffung dieser negativen Vorwirkung gelingt. Dass das Geschäft überwiesen wird, ist wahrscheinlich. Dann wird daraus in der Kommission für Planung und Bau der definitive Gesetzestext formuliert, welcher dann im Kantonsrat noch eine Mehrheit bei der definitiven Abstimmung erhalten muss. Für unseren Investor aus Dübendorf kommt die Abschaffung aber leider zu spät. Bis dahin ist die neue Bau- und Zonenordnung längst in Kraft. Aber für zukünftige Investoren wird das Bauen vereinfacht, was schlussendlich in Zeiten von fehlendem Wohnraum auch das Ziel sein sollte.

Orlando Wyss, Fraktionspräsident Gemeinderat SVP Dübendorf

We use cookies
Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis während Ihres Besuchs zu bieten. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen, stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Weitere Informationen zur Änderungen Ihrer eigenen Einstellungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.