Schriftliche Anfrage: Mietkündigungen zu Gunsten von Asyl- und Schutzsuchenden?
Sehr geehrte Frau Ratspräsidentin

Die Gemeinde Seegräben ist kürzlich in die Schlagzeilen geraten, weil sie ein Mietverhältnis für die Unterbringung von Asylanten gekündigt hat. Das Gleiche gilt für den Fall «Windisch».

Diesbezüglich bitte ich den Stadtrat, gemäss Art. 41 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Was sind die grössten Herausforderungen der Gemeinde im Hinblick auf den aktuellen Ansturm von Asylsuchenden?
  2. Wie ist die aktuelle Vorgehensweise des Stadtrats bei Wohnungsvergaben (stadteigene oder gemietete) an Asyl- und Schutzsuchende?
  3. Zieht der Stadtrat neben Wohnungen auch Zivilschutzanlagen und ähnliche freie Bauten als Unterbringungsmöglichkeiten in Betracht?
  4. Wie verhindert der Stadtrat, dass in Dübendorf Mieterinnen und Mietern die Wohnung für die Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden gekündigt wird?
  5. Erachtet es der Stadtrat grundsätzlich als legitim, Mieterinnen und Mietern zu kündigen, um in den betroffenen Liegenschaften Asyl- und Schutzsuchende unterzubringen? Wenn ja, unter welchen Umständen?
  6. Werden Asyl- und Schutzsuchende bei der Wohnungsvergabe in stadteigenen Liegenschaften gegenüber anderen Wohnungssuchenden bevorzugt? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
  7. Unterscheidet der Stadtrat aufgrund der Herkunft der Asyl- und Schutzsuchenden bei der Unterbringung? Wenn ja, anhand welcher Kriterien?
  8. Teilt der Stadtrat die Meinung, dass die Zuwanderungs- und Migrationspolitik seitens Bund und Kanton ausser Kontrolle geraten ist und die Gemeinden und deren Einwohnerinnen und Einwohner davon betroffen sind? Wenn ja, ist er bereit beim Kanton vorstössig zu werden?

Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen durch den Stadtrat.

Freundliche Grüsse

Patrick Walder
Gemeinderat SVP

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