Dübendorf, 27.02.2023 KR-Nr. /2023 A N F R A G E
von Patrick Walder (SVP, Dübendorf), Orlando Wyss (SVP, Dübendorf)

betreffend Sanierung Memphisknoten Ueberlandstrasse Dübendorf- Sicherheitsdefizit für Fussgänger wegen Aufhebung Personenunterführung

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Datiert vom 13. Januar 2023 wurde das Projekt «Dübendorf, Ueberlandstrasse, Abschnitt Hst. Giessen bis Nordplatz» publiziert. Mit diesem Projekt wird die Memphiskreuzung mit einer Lichtsignalanlage ausgerüstet, die Personenunterführung soll aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang werde die Verkehrssicherheit, speziell für Fussgänger, resp. die Schulwegsicherheit, verbessert.

Der Regierungsrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Unbestritten ist ein konfliktfreies Queren einer Strasse durch eine Personenunterführung für Fussgänger die sicherste Option. Auch eine Regelung mit Lichtsignalanlagen beinhaltet ein Restrisiko. Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser Reduktion der Sicherheit für Fussgänger?
     
  2. In Zusammenhang mit der Aufhebungen einer Personenunterführung in der Gemeinde Fällanden wurde die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) ins Feld geführt. Steht diese Aufhebung in Dübendorf in Zusammenhang mit des BehiG? Wenn ja, wurden Alternativen zur Aufhebung geprüft? Wenn ja, was wären die Kosten für eine Beibehaltung der Personenunterführung gewesen? Wenn nein, warum wurde dies nicht geprüft?
     
  3. Ist der Regierungsrat bereit, die Aufhebung der Personenunterführung nochmals zu prüfen? Wenn nein, warum nicht?
     
  4. Wurde eine Übernahme der Personenunterführung durch die Stadt Dübendorf geprüft? Wenn nein, warum nicht?
     
  5. Durch die niveaugleiche Führung der Fussgänger und Radfahrer mit dem MIV und dem Bus werden Kapazitäten der Lichtsignalanlage durch weitere Nutzer belastet. Wie hoch ist die Auslastung dieser Lichtsignalanlage mit der neuen Führung der Fussgänger und Radfahrer? Erfolgt dadurch ein Kapazitätsabbau für den MIV und widerspricht diese allenfalls dem Artikel 104, Abs. 2bis der Kantonsverfassung?
     
  6. Wird der Linksabbieger von der Ueberland- in die Wallisellenstrasse aufgrund von Kapazitätsengpässen gestrichen? Wenn nein, was ist der Grund?
     
  7. Wie erachtet der Regierungsrat die Auswirkungen des Ausweichverkehrs durch den Abbau des in Frage 6 aufgeführten Linksabbiegers?
     
  8. Es erfolgt einen Spurabbau zugunsten einer Busspur. Wie beurteilt der Regierungsrat die Auswirkungen dieses Spurabbaus auf die Stausituation auf der Ueberlandstrasse? Erfolgt dadurch ein Kapazitätsabbau für den MIV und widerspricht diese allenfalls dem Artikel 104, Abs. 2bis der Kantonsverfassung?
     
  9. Die heute geltende Geschwindigkeit soll von 60 km/h auf 50 km/h reduziert werden. Die Ueberlandstrasse ist richtungsgetrennt und es grenzen praktisch nur Industriebauten an die Ueberlandstrasse. Was ist der Treiber für diese unnötige Geschwindigkeitsreduktion?

Patrick Walder
Orlando Wyss

 

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