Am kommenden 15. Mai stimmen wir über die Rechtsformumwandlung des Zweckverbandes Spital Uster in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft ab. Neben den schnelleren Entscheidungswegen ist ein grosser Vorteil der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft der Wegfall der unbeschränkten Haftung für die heutigen Zweckverbandsgemeinden. Gerät das Spital Uster in finanzielle Schieflage, müssten die Gemeinden die Defizite decken, egal wie hoch sie sind. Das ist eine grosse Hypothek, welche die Zweckverbandsgemeinden derzeit tragen, insbesondere im Hinblick auf die Verluste des Spitals Uster in den letzten beiden Geschäftsjahren von über CHF 20 Mio.
Die Gegner der Umwandlung führen als Argument ins Feld, dass diese zu Lasten des Personals gehen würde. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Trägerschaft des Spitals nach der Umwandlung noch immer die öffentliche Hand bleibt. Es ist ausgeschlossen, dass die Aktiengesellschaft zur Mehrheit von einem Privaten gehalten werden kann. Im interkommunalen Vertrag ist das entsprechend geregelt. Dass sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern, nur weil das «Kleid» gewechselt wird, ist reine Angstmacherei.
Aus den genannten Gründen lege ich ein «Ja» zur Umwandlung in die Urne und empfehle Ihnen, das Gleiche zu tun.
Lukas Schanz, Gemeinderat SVP Dübendorf


