buurezmorgen

Sehr geehrter Herr Ratspräsident
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Liebe Medienvertreter und liebes Publikum

Im Namen der SVP/EDU Fraktion danke ich dem Untersuchungsleiter und der Spezialkommission für ihre Arbeit. Die SVP/EDU Fraktion nimmt die Resultate der Untersuchung zur Kenntnis.

Im Gegensatz zur Grünen Partei erachten wir aber die Arbeit für die Stadt Dübendorf damit nicht als abgeschlossen (FB Grüne 18.11.2021). Die Grüne Partei Dübendorf liess sich durch die Mitteilung der SVP Dübendorf, dass Jacqueline Hofer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr antreten wird, zu diesem verachtenden „Post“ hinreissen. Wie solche „Posts“ zu werten sind und das Klima vergiften, darauf komme ich zurück.

Zuerst aber zum Untersuchungsbericht an sich. Die SVP/EDU bedauert, dass sich der Bericht eher wie eine Anklageschrift als wie ein Administrativuntersuchungsbericht liest. Wir haben erwartet, dass in einem Untersuchungsbericht auch positive Sachverhalte dargestellt werden. Er schildert jedoch ausschliesslich Fälle, bei denen Verfehlungen festgestellt oder vermutet werden. Das vermittelt den Eindruck, dass dies der Normalfall war und wirft ein einseitiges und falsches Bild auf sämtliche Mitarbeitende.

Bei den befragten politischen Personen wäre interessant gewesen zu erfahren, in welchem Zusammenhang sie befragt wurden. So wirft insbesondere die Befragung von Flavia Sutter vom 03.03.2021 Fragen auf, die unbeantwortet bleiben. Die Befragung des GRPK-Präsidenten macht sicher Sinn, dass aber auf die Arbeit, Fragen und Bemängelungen der GRPK mit keinem Wort eingegangen wird, das enttäuscht. Gerade hinsichtlich Verbuchung und Budgetierung hat die GRPK intern und öffentlich den Gesamtstadtrat immer wieder auf mögliche Lücken hingewiesen.

Als langjähriges Mitglied der GRPK widerspreche ich daher vehement den Randziffern RZ 134 und 135, wo dargelegt wird, die Kontrollmechanismen hätten nicht gegriffen. Da kommt der Gesamtstadtrat im Bericht zu einfach davon.

Der Stadtrat muss insbesondere hinsichtlich Dienstleistungen Dritter und Verbuchung auf finanzbuchhalterischen Übergangskonten aus diesem Bericht seine Lehren ziehen. Die GRPK hat aktuell dem Gesamtstadtrat z.B. betreffend Abteilung Hochbau sowohl intern wie auch öffentlich diverse Fragen zur Verbuchung gestellt, die spätestens aufgrund dieses Berichts sofort angegangen werden müssen. (RZ 54, 55) Weiter erstaunt, dass die geschilderten Verfehlungen bei der Verbuchung auf Tutoris der externen Revisionsstelle bei den Bereichsprüfungen nicht aufgefallen sind. Das stellt ihr kein gutes Zeugnis aus.

Der Gesamtstadtrat und die Revisionsstelle als Organ stehen in einer klaren Verantwortung. Leider wird im Untersuchungsbericht unseres Erachtens immer wieder versucht, sowohl den Stadtrat als auch die Revisionsstelle aus der Verantwortung zu nehmen.

Weiter zeigt der Bericht zu wenig auf, dass es sich bei der Sozialbehörde um eine Gesamtbehörde handelt. Sie besteht neben dem Präsidium aus vier weiteren Personen, die vom Parlament gewählt werden und parteipolitisch unterschiedliche Ansichten mitbringen. Die Sozialbehörde wird nach unserem Empfinden zu wenig in die Pflicht genommen. Sämtliche aufgeworfenen Fragen im Bericht zielen primär auf die Vorsteherin der Behörde. Da es sich bei den Sozialbehördenmitgliedern meist um langjährige, erfahrene Mitglieder verschiedener Parteien handelt, hätte deren Verantwortung mehr Gewicht zugemessen werden müssen. (RZ 34)

In den RZ 94-105 werden die Medienberichterstattungen abgehandelt. Gemäss Untersuchungsbericht zeigen sich gewisse Äusserungen als stark übertrieben, nicht gerechtfertigt oder gar falsch.

Leider versäumt es der Untersuchungsbeauftragte diesbezüglich eine Wertung vorzunehmen und Richtigstellungen einzubringen. Die kommentarlose Wiedergabe von Medienberichten erinnert abermals eher an eine Anklageschrift als an einen Untersuchungsbericht. Gerade bei den Medienberichten, die das weiter hinten geschilderte permanente Misstrauen von Mitarbeitenden und Sozialbehörde gegenüber der restlichen Politik und deren Vertreter geschürt haben, wäre es von Interesse, mehr über den Ursprung der Berichterstattung zu erfahren. Nicht nachvollziehbar sind die Schilderungen unter RZ 129 und 130. Das direkt von einer Abteilung Zahlungen ausgeführt werden, darf es meines Erachtens nicht geben. Zur Vorbeugung von Betrugsfällen muss für den Abfluss von liquiden Mitteln immer eine zentrale Stelle zuständig sein, die mit „Mehr-Augen-Prinzip“ arbeitet. Das stellt sicher, dass beim Nachführen der Bilanzpositionen Zahlungen zweifelsfrei zugeordnet werden können.

Dass eigenständig ausgeführte Zahlungen, falsche Verbuchungen und ein „verdeckter“ Stellenausbau weder dem Controlling, dem Stadtrat, noch der technischen Revisionsgesellschaft aufgefallen sind zeigt, dass in diesen Bereichen Handlungsbedarf besteht.

Hinsichtlich Optimierung ist ein Augenmerk auf RZ 154 auf Seite 47 zu legen. Die dort geschilderte Machtkonstellation betreffend „Orientierung beider Behörden über die Befindlichkeiten, Einstellungen und Einschätzungen der Gegenbehörde“ betrifft nach neuer Gemeindeordnung nur noch Primarschulpflege und Stadtrat. Dort haben wir auch mit der neuen GO weiterhin die Konstellation zweier eigenständiger Behörden, die durch die gleiche Person in beiden Behörden vertreten ist.

In RZ 162 wird ausgeführt, dass „die Befragungen zeigen, dass mit Eintritt des die Aufsichtsbeschwerden einreichenden Mitglieds der Sozialbehörde die Diskussionen „nicht mehr so offen“ geführt wurden“. Wenn ein neues Mitglied einer Behörde in kurzer Zeit fünf Aufsichtsbeschwerden einreicht und man diese begutachtet, könnte sogar angenommen werden, dass dieses Verhalten dem Kollegialitätsprinzip widerspricht (RZ 173). Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass diese Person das Amt mit einer klaren politischen Agenda annahm. Leider wurde auch darauf nicht eingegangen. Viel mehr wird darauf hingewiesen (RZ 171), dass ein ausgeschiedenes und ein aktuelles Mitglied der Sozialbehörde Mühe mit der Sitzungsführung der Vorsteherin hätten. Dass auch dies keine Wertung im Untersuchungsbericht findet, überrascht, resp. könnte wiederum die Ansicht einer Anklageschrift statt eines Untersuchungsberichts stärken, handelt es sich doch genau um diese Mitglieder, welche die Zusammenarbeit erschwerten. Dass eine der Aufsichtsbeschwerden dann auch noch das einzige nicht stadträtliche Mitglied der SVP in der Kommission direkt angreift, stellt abermals das Kollegialitätsverhalten dieses Beschwerdeführers in Frage. Dass bei solchem Verhalten, nämlich aktennaher Medienberichterstattung, politischen Vorstössen, wovon einer die unternehmerische Tätigkeit eines Angehörigen in Frage stellte (RZ 179), das Misstrauen wächst, auch unter den Mitarbeitenden (RZ 363), kann nicht, wie in RZ 174 festgehalten, der Vorsteherin allein angelastet werden. Dies wäre zu einseitig. Hinsichtlich der Spaltung der Mitarbeitenden stellt sich eher die Frage, ob der Stadtrat als personalverantwortliches Gremium nicht früher schlichtend und unterstützend hätte eingreifen müssen.

In diversen RZ (178, 199, 410, 414) wird das Miliz-System sowohl auf Stufe Stadtrat als auch auf Stufe Sozialbehörde in Frage gestellt. Moderne Geschäftsordnungen, wie z.B. diejenige der Primarschulpflege, kennen eine klare Trennung zwischen strategischer und operativer Ebene. Auch gehört es gemäss RZ 52 zu den Hauptaufgaben der Kadermitarbeiter die Ressortvorstände zu beraten und unterstützen. Beides wird in diesem Bericht zu 100% in Frage gestellt, ja, es stellt damit das Miliz-System an sich in Frage. Wenn ein Stadtrat sowohl Abklärungen betreffend einzelner Springerstellen, Fallbetreuungen, Verbuchungen von Finanz-Bewegungen, die Leitung von Teamsitzungen sowie die Überprüfung jeglicher Verträge, nicht nur der neu abgeschlossenen, selbst erledigen muss, dann ist das nicht mehr miliztauglich, sondern die Stadtratsmitglieder wären faktisch auch noch in der Funktion von Abteilungsleitern. Man muss sich das auch mal auch für andere Bereiche wie z.B. Hochbau, Steuern oder Schule vorstellen. Nicht nur das Miliz-Prinzip wäre damit in Gefahr, sondern auch jegliche auftragsorientierte Führung, wie sie in Unternehmen seit Jahrzehnten praktiziert wird, würde als untauglich hingestellt werden.

Sollte dieses Fazit ernst gemeint sein, wäre das für kein Mitglied des Stadtrats bewältigbar. Auch würde man kaum mehr Mitglieder für die neue Sozialkommission oder für andere Behörden finden.

Unter RZ 431 erläutert der Untersuchungsbeauftragte, dass die Untersuchung viele Aspekte aufweist. Leider geht er auf viele dieser Aspekte nicht oder nur mangelhaft ein, so zum Beispiel die „politischen Einflüsse“ und die „Grenzen des Milizsystems“.

Nach Würdigung des Untersuchungsberichts möchte ich auf einzelne Empfehlungen der Spezialkommission eingehen. Nur auf einzelne, da diese ja Empfehlungen der Spezialkommission sind und keine Anträge an den Gemeinderat.

  • Unter Punkt 3.2. wird der Stadtrat aufgefordert, ein Anforderungsprofil für Mitglieder der Sozialkommissionen zu erstellen. Das ist in einer direkten Demokratie für politische Kommission nicht angezeigt. In diesen Gremien muss die Bevölkerung abgebildet sein. Ansonsten müssten auch für die GRPK und den Stadtrat Profile erstellt werden.
  • Unter Punkt 3.3. und 3.7. wird eine Funktion Rechtskonsulent angesprochen. Wir lehnen ausdrücklich einen eigenen Rechtskonsulenten für die Stadtverwaltung ab.
  • Diese kann sowohl in rechtlichen wie auch in fachlichen Fragen auf den Kanton zugreifen, z.B. auf das Gemeindeamt des Kantons Zürich oder das kantonale Sozialamt, wo entsprechende Fachjuristen beschäftigt sind. Auch anderen Abteilungen stehen kantonale Fachjuristen zur Verfügung. Weiter können bei Spezialfragen externe Fachjuristen beigezogen werden, wie das z.B. zur Abklärung der Ausstandregelungen nötig war.
  • Unter Punkt 3.8. wird ein Standardvorgehen für neue Stadtratsmitglieder, deren Kommissionen und für gemeinderätliche Kommission vorgeschlagen. Wir erachten individuelle Beurteilungen als zielführender, da der Background bei jeder Person ein anderer ist. Ein generelles standardisiertes Vorgehen gefährdet abermals den Miliz-Gedanken.

Abschliessend hofft die SVP/EDU Fraktion auf eine sachliche Auseinandersetzung mit diesem Untersuchungsbericht. Dass dies nicht allen Parteien leichtfällt, zeigt der „Post“ der SP Dübendorf auf Facebook vom 18.11.2021 (FB SP Dübendorf). Damit zielt die SP nicht nur auf eine einzelne Person ab – womit man leben könnte - sondern sie verbreitet nachweislich Lügen und vergiftet mit diesem Vorgehen zum wiederholten Mal das Klima. Eine Partei, die auf solchen Lügen aufbaut und den aus gesundheitlichen Gründen gefällten Entscheid eines Stadtratsmitglieds falsch darstellt, hat zurecht keinen Sitz in der Exekutive.

Ich danke für die Aufmerksamkeit!

Patrick Walder, Gemeinderat SVP

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