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Abteilung Tiefbau (Bauhof)
Stadtrat Dübendorf
Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

 

Einsprache gegen Projekt Wallisellenstrasse (Memphisbrücke)
Busbevorzugung und 0ptiemierung Langsamverkehr
(Publikation im Glattaler vom 17. September 2021)

Sehr geehrte Damen und Herren

Als Einwohner und Steuerzahler von Dübendorf erhebe ich Einspruch gegen das obenerwähnte Projekt.

Das Nadelöhr «Memphisbrücke» sorgt seit vielen Jahren für Diskussionen in Dübendorf. Am 6. Juni 2016 wurde vom Gemeinderat das Projekt «Erstellung einer neuen Rad- und Fusswegbrücke» deutlich abgelehnt. Die wesentlichen Gründe waren, dass es sich um keine nachhaltige Gesamtverkehrslösung handelte, es in den vergangenen Jahren keinerlei Vorfälle (Unfälle) mit Schulkindern gab und die Notwendigkeit an diesem neuralgischen Punkt das Velonetz zu schliessen nicht ersichtlich war, aufgrund mehrerer Alternativen in unmittelbarer Nähe (vgl. entsprechendes Gemeinderatsprotokoll).

Nun ist die Brücke wieder Thema von Seiten Stadtrat, diesmal mit dem Hauptfokus auf den Busverkehr. Das Projekt ist nicht praxistauglich, weist Mängel auf, kommt zur Unzeit und ist unverhältnismässig und sinnlos. Ausserdem stellt sich die Frage, ob das Projekt die Finanzkompetenz des Stadtrats übersteigt.

Auf einer Gesamtdistanz von nicht einmal 100 Metern werden sich 3 Lichtsignalanlagen für den MIV befinden sowie beidseitig der Brücke Fussgängerstreifen, die ebenfalls von der LSA bedient werden - rekordverdächtig! Das so zu koordinieren, dass in der Hauptverkehrszeit der Verkehrsfluss funktioniert, scheint illusorisch. Viel wahrscheinlicher ist, dass sich eine stehende, sich blockierende beidseitige Kolonne bildet. Ich verzichte darauf, die diesbezüglichen Ausführungen, im Projektbeschrieb unter dem Titel «LSA-Koordination» ersichtlich, zu wiederholen. Es hört sich sehr kompliziert an und ist nicht verifiziert.

Mängel und negative Auswirkungen des Projekts:
-Bei beiden Fussgängerstreifen sind die gesetzlichen Normwerte nicht erfüllt. Es fehlt zum jetzigen Zeitpunkt die Bewilligung der Kantonspolizei Zürich. Diesbezüglich interessant ist, dass beim abgelehnten Projekt 2016 ein solcher Fussgängerstreifen nahe der Brücke vom Gemeinderat als Variante ins Spiel gebracht und vom SR mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die Kantonspolizei Zürich einen solchen wegen der Sichteinschränkung nicht bewilligen würde. -In den Beilagen wird verschiedentlich ausgeführt, dass das Linksabbiegen von der Überland- in die Wallisellenstrasse in Zukunft nicht mehr möglich sein soll, dies mit Bezug auf das Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) Überlandstrasse. Damit ist die Zufahrt gemäss BGK zum Memphispark nicht nur übergangsmässig, sondern auch langfristig nur noch von Zürich (via Überlandstrasse) und der Zwinggartenstrasse gewährleistet.

Projekt zur Unzeit:
-Verschiedentlich wird auf das BGK Überlandstrasse verwiesen. Gemäss Objektblatt 2.10 des GVK soll dieses Projekt zusammen mit dem Kanton 2025 umgesetzt werden. Das Projekt tangiert das jetzige Vorhaben. Der Stadtrat führt zum BKG Überlandstrasse u.a. aus: «Die Stadt Dübendorf setzt sich gegenüber dem Kanton dafür ein, dass die Achse konsequent als urbane, innerstädtische Achse gestaltet wird.» Deshalb fehlt heute die Gesamtschau und ein Vorpreschen mit der Memphisbrücke ist unsinnig. Was provisorische Lösungen für Kostenfolgen haben können und auch über lange Zeit kein zufriedenstellendes Ergebnis aufweisen, dafür ist der Lindenplatz ein abschreckendes Beispiel.

Unverhältnismässige Steuergeldverschwendung:
-Durch die Busbevorzugung wird der gesamte übrige Verkehr behindert, massiv der MIV. Ein Nutzen für den Busverkehr besteht wohl in der Theorie, in der Praxis befürchte ich, wie vorgängig ausgeführt, wird es auch für den Busverkehr in den Hauptverkehrszeiten schlechter laufen. Während des Tages besteht an diesem Punkt mit dem heutigen Regime kein Problem. Mit der Umsetzung des BGK Überlandstrasse ist vorgesehen, dass bei der Kreuzung Überlandstrasse/Wallisellenstrasse vier neue Fussgängerstreifen entstehen sollen. Somit hätten wir dann im Umkreis von knapp 100 Metern 6 lichtsignalgesteuerte Fussgängerpassagen, auch das wohl ein Rekord!

Finanzkompetenz/Kostenwahrheit:
Das Projekt ist gemäss Beschluss 21-374 vom 9.9.2021 mit CHF 270'000 veranschlagt. Den Unterlagen kann entnommen werden, dass wegen der Zufahrtsmöglichkeit Memphispark bauliche Anpassungen notwendig sind – Verschiebung Einfahrt zum Memphispark und lokale Verbreiterung der Wallisellenstrasse. Unter dem Titel «Optimierungsmöglichkeiten, private Zufahrt Memphispark» wird zu diesen Anpassungen ausgeführt: «….welche im Projekt BGK Überlandstrasse berücksichtigt werden müssen». Das interpretiere ich so, dass diese Kosten in den CHF 270'000 nicht enthalten sind, obwohl die Anpassungen bereits klar diesem Projekt zugeordnet werden müssen. Zudem bewilligte der Stadtrat mit Beschluss 18-277 einen Projektierungskredit von CHF 25'000 und erhöhte diesen mit Beschluss 21-127 um CHF 50'000 auf insgesamt CHF 75'000. Somit stellt sich die Frage, ob der Stadtrat mit diesem Projekt seine Finanzkompetenz überschreitet.

 

Mit dieser Einsprache beantrage ich folgendes:

  1. Auf das ausgeschriebene Projekt ist aktuell ganzheitlich zu verzichten;
  2. Zum BGK Überlandstrasse ist die Öffentlichkeit zur Mitwirkung einzuladen;
  3. Eine Umgestaltung der Memphisbrücke ist gesamtheitlich, zusammen mit dem BGK Überlandstrasse zu prüfen;
  4. Der Stadtrat ist aufgefordert dem Gemeinderat entsprechende Varianten zu beantragen;
  5. Es ist zu prüfen, ob das Projekt innerhalb der Finanzkompetenz des Stadtrats liegt.

 

Danke für Ihre Kenntnisnahme

Paul Steiner

Dübendorf, 14. Oktober 2021