Als ehemaliger Dübendorfer Gemeinderat und Mitglied der Bürgerrechtskommission BRK ist für mich klar, dass der Gemeinderat für die Einbürgerungen zuständig bleiben muss. Es gibt keine logischen Gründe, diese Kompetenz an den Stadtrat zu delegieren. Einbürgerungen sind mit weitreichenden Rechten und Pflichten verbunden, die so bedeutend sind, dass die Öffentlichkeit Anrecht hat, darüber informiert zu werden. Das aber ist nur dann möglich, wenn der Gemeinderat das vollziehende Gremium bleibt. Zuschauerinnen und Zuschauer an den öffentlichen Sitzungen können den Akt der Einbürgerung mitverfolgen und bei kritischen Fällen die ablehnenden Gründe erfahren.

Vollzieht der Stadtrat die Einbürgerungen geschieht das anonym, ohne Mitwirkung des Parlaments und unter Ausschluss der Bevölkerung, was mit einem Demokratieabbau gleichbedeutend ist. Einbürgerungsentscheide durch die 40 Gemeinderatsmitglieder aus acht Parteien sind politisch breit abgestützt und bilden den Volkswillen wesentlich besser ab als der 7-köpfige Stadtrat. Jede Machtverschiebung hin zur Exekutive ist zudem immer auch ein Schritt zu mehr Belastung und damit in Richtung Professionalisierung des Stadtrats.

Stimmen Sie NEIN zur Variante A (Zuständigkeit Stadtrat) und JA zur Variante B (Zuständigkeit Gemeinderat), sowie bei der Stichfrage ebenfalls B. So stellen Sie sicher, dass Einbürgerungen in Dübendorf auch zukünftig transparent an öffentlichen Gemeinderatssitzungen und nicht anonym im Stadthaus vollzogen werden.

Daniel Griesser, Dübendorf

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