Sehr geehrte Frau Ratspräsidentin

Bezugnehmend auf Art. 52 der Geschäftsordnung des Gemeinderates bitte ich die zuständige Exekutivbehörde, die Sozialbehörde Dübendorf, um Beantwortung nachfolgender Fragen.
Der Stadtrat, als nicht zuständige Exekutivbehörde ist zu einem klar abgegrenzten Mitbericht eingeladen.

Gemäss gemeinsamer Mitteilung der Sozialbehörde und des Stadtrats wird Dübendorf per 01. Juni 2021 der SKOS beitreten.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. In der Medienmitteilung steht, dass dieser Entscheid zwischen Stadtrat und Sozialbehörde gemeinsam beschlossen wurde. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert ein solcher gemeinsamer Entscheid?
  2. Hat die Sozialbehörde eine ihrer Kompetenzen an den Stadtrat abgetreten? Wenn ja, mit welchem Beschluss (bitte Beschluss beilegen)?
  3. Erachtet es die Sozialbehörde nicht als ihre eigene Kompetenz gemäss Art. 51 der Gemeindeordnung, solche Entscheidungen zu treffen?
  4. Was sind die konkreten Gründe des Wiedereintritts?
  5. Was für wirtschaftliche Folgen hat dieser Entscheid?

    a) Wie hoch ist der Mitgliederbeitrag?
    
b) Wie hoch sind weitere Zahlungen an die SKOS?
    
c) Wo werden Kosteneinsparungen erwartet?
    
d) In welcher Höhe und ab wann werden diese Einsparungen erwartet?
  6. Aus welchem Grund erachtet die Sozialbehörde den 01.06.2021 als richtigen Zeitpunkt?
  7. Erachtet die Sozialbehörde den Zeitpunkt des Wiedereintritts, in einer Phase der Abklärungen der Vorwürfe gegen das Sozialamt Dübendorf, nicht als problematisch und unsensibel? Ist der Entscheid als Eingriff in die Untersuchung der Spezialkommission Sozialhilfe Dübendorf zu verstehen?


Gemäss Mitteilung ist die Kompetenz zur Festlegung der Unterstützungsrichtlinien bei der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und nicht mehr bei der SKOS.

8. Was sind denn die konkreten Aufgaben der SKOS, welche die Stadt mit ihrem Beitritt unterstützt?

Sofern der Stadtrat zur schriftlichen Anfrage Stellung nimmt:

9. Mit welchem Beschluss hat der Stadtrat den Beitritt beschlossen (bitte Beschluss beilegen)?

10. Wieso wurde dieser Beschluss dem Gemeinderat nicht zugestellt?

11. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dieser Beschluss?

12. Wie rechtfertigt der Stadtrat im Zuge der Leistungsüberprüfung den Beitritt zu einem Verein und die damit wiederkehrenden Kosten?

Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen durch die zuständige Exekutivbehörde und den allfälligen Mitbericht des Stadtrats.

Freundliche Grüsse

Patrick Walder
Gemeinderat SVP