A N F R A G E von Stefanie Huber (GLP, Dübendorf), Patrick Walder (SVP, Dübendorf),
Daniel Heierli (Grüne, Zürich), Ruth Ackermann (Die Mitte, Zürich), Judith
Stofer (AL, Dübendorf)
Betreffend Zooseilbahn – Fragen zum Entscheid Verwaltungsgericht
________________________________________________________________________
Am 12. Oktober hat das Verwaltungsgericht seinen Entscheid zu den Beschwerden bezüglich
Gestaltungsplan «Seilbahn Stettbach – Zoo Zürich» kommuniziert (VB.2020.00705).
Nach der überwiegenden Abweisung der Beschwerden und Festlegung neuer Aspekte bleiben
Fragen offen, welche mit dieser Anfrage für die Öffentlichkeit einsehbar beantwortet
werden sollen. Die Fragen nehmen Bezug auf die Medienmitteilung des Kantons sowie das
Urteil selbst.
Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1.
«Das öffentliche Interesse am zu beurteilenden Gestaltungsplan besteht wesentlich
in der mit der Seilbahn erzielbaren Modalsplitverschiebung zugunsten des öffentlichen
Verkehrs." (Zitat aus der Medienmitteilung). Welche Massnahmen plant der
Kanton, um diese Verschiebung tatsächlich zu erreichen?
2.
Welche flankierenden Massnahmen können kantonal oder kommunal ergriffen werden,
damit die explizit in Kauf genommene Zunahme der Parkierung um den Bahnhof
Stettbach in ihren Auswirkungen für die Bevölkerung minimiert werden kann? Dies
auch unter dem Aspekt, dass in den Gestaltungsplanvorschriften ein Verbot zur Erstellung
von Parkplätzen für Seilbahngäste vorgesehen ist und aktuell kein Park + Ride
beim Stettbach vorhanden ist.
3.
Plant der Kanton weitere Massnahmen zur Verkehrsentlastung oder Parkplatzregulierung
in den an Stettbach angrenzenden Quartieren und/oder in Fluntern, um die Zielsetzungen
des Projekts möglichst vollständig zu erreichen?
4.
Welche Auswirkungen auf das Projekt sieht der Regierungsrat durch das Verbot des
Fahrradtransports? Dies u.a., weil dadurch ein wohl wichtiger Pfeiler für die Gesamtauslastung
über das Jahr wegfällt?
5.
Das Verwaltungsgericht verfügt, dass die Fahrausweise des Zürcher Verkehrsverbunds
(ZVV) anzuerkennen sind. Welche Auswirkungen hat dieser Entscheid, kurzund
langfristig?
6.
Sind vom Entscheid der Einbindung in den Gültigkeitsbereich der ZVV-Tickets auch
die Betriebszeiten tangiert (z.B. bis nach Mitternacht)?
7.
Wird mit der Anerkennung der ZVV-Tickets für die Zooseilbahn ein Präjudiz geschaffen,
so dass der Kanton die Zooseilbahn eines Tages übernehmen müsste, falls der
Zoo diese abstossen möchte?
8.
Gibt es weitere Aspekte des Urteils, die für den Kanton von Bedeutung sind?
Stefanie Huber
Patrick Walder
Daniel Heierli
Ruth Ackermann
Judith Stofer