A N F R A G E von Patrick Walder (SVP, Dübendorf), Christoph Marty (SVP, Zürich)
betreffend Einhaltung des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel (WGZ) durch den Kanton und die Gemeinden
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Das Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WGZ) schreiben eine Annahmepflicht von allen schweizerischen Banknoten und die Annahme von bis zu 100 «Umlaufmünzen» vor.
Bargeld ist weiterhin ein wichtiges Zahlungsmittel, welches unabhängig der Stromversorgung funktioniert.
Die Annahme von Bargeld ist im oben erwähnten Bundesgesetz geregelt; das «Problem» bei diesem Gesetz ist, dass bei Verstössen keine Sanktionen vorgesehen sind.
Auch wenn es bei Verstössen keine Sanktionen gibt, muss sich der Kanton und die Gemeinden an die Gesetze halten. Dies ist eine berechtigte Erwartung der Bevölkerung.
In der EI «Kein Zwang zu Smartphones und Kreditkarten durch Zürcher Behörden» (KR 194/2023) wird suggeriert, dass es in einigen Gemeinden zur Bezahlung gewisser Gebühren (z.B. Parkgebühren) keine Bargeldmöglichkeit mehr gibt.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Sind dem Regierungsrat kantonale Automaten oder Amtsstellen bekannt, welche keine Bargeldzahlung akzeptieren?
- Wenn ja, wie beurteilt dies der Regierungsrat hinsichtlich WGZ?
- Sind dem Regierungsrat Gemeinden im Kanton Zürich bekannt, welche Automaten oder Amtsstellen haben, welche keine Bargeldzahlung akzeptieren?
- Wenn ja, wie beurteilt dies der Regierungsrat hinsichtlich WGZ?
- Sollten Gemeinden oder der Kanton Handlungen erlauben, welche dem Bundesgesetz widersprechen: Wie begründet der Regierungsrat diese Akzeptanz?
Patrick Walder
Christoph Marty